• Die Einnahme und korrekte Verbuchung der Mietzahlungen
• Das Mahnwesen bei Zahlungsrückständen der Mieter
• Der rechtssichere Abschluss von neuen Mietverträgen
• Die regelmäßige Überprüfung des Mietniveaus mit Erstellung von Anpassungsvorschlägen
• Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung mit fristgerechter Zustellung an den Mieter
• Die Überwachung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der technischen Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufbereitung und Auszugsanlage
• Die regelmäßige Begehung des Objektes zur Feststellung von technischen Mängeln und die Organisation der Mängelbeseitigung
• Die Feststellung von Instandhaltungsbedarf mit anschließender Maßnahmenplanung
• Die Durchführung von Wohnungsabnahmen im Zuge von Mieterwechseln
• Regelmäßige Kontrolle der Dienstleistungsfirmen, die gegebenenfalls für die Hausreinigung und andere Gebäude-Dienstleistungen beauftragt sind
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